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Das Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG 1996) regelt den Erwerb von Rechten
• an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken,
• an unbebauten Baugrundstücken sowie
• zusätzlich an bebauten Grundstücken und an sonstigen Grundstücken, wenn der Rechtserwerber Ausländer ist.
Bitte bringen Sie im Bezirk Innsbruck-Stadt Anzeigen nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz bzw Anträge nach dem Tiroler Höfegesetz auf elektronischem Weg per ONLINE-Formular ein.
Voreinstellungen können als Vorlage gespeichert werden. Dadurch müssen Datenfelder wie Name, Anschrift, Telefonnummer einer Kanzlei nicht bei jeder Anzeige eingegeben werden. Bitte fügen Sie die benötigten Beilagen wie Vertragsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis usw. (vorzugsweise als Pdf-Datei) dem Formular im Anhang an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zahlreichen gekennzeichneten Info-Buttons [i].
Für die Nachreichung fehlender Unterlagen verwenden Sie bitte den entsprechenden Link.
Alternative Formulare zum Ausdrucken finden Sie unter der Rubrik "Mehr zum Thema".
Flächenwidmungsbestätigungen für das Grundbuch für bebaute Baugrundstücke (ohne Wohnungseigentumsbegründung) im Sinne des § 32 Abs. 1 lit. c Z 1 TGVG 1996 stellen wir im Referat Grundverkehr aus.
Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:
Flächenwidmungsbestätigung nach § 32 Abs. 1 c)
Maria-Theresien-Straße 18
3. Stock
Tel.: +43 512 5360 3203
E-Mail senden
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Dietmar Hofer DW 3207
Petra Kuprian DW 3203
Wolfgang Wallnöfer DW 3205
Emine Yaman DW 3209