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Das Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG) regelt den Erwerb von Rechten
• an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken,
• an unbebauten Baugrundstücken und
• an sonstigen Grundstücken, wenn der Rechtserwerber Ausländer ist.
Information Grundverkehrsnovelle
Formulare zum Ausdrucken finden sie unter der Rubrik "Mehr zum Thema".
Sie können im Bezirk Innsbruck-Stadt Anzeigen nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz bzw Anträge nach dem Tiroler Höfegesetz auch auf elektronischem Weg per ONLINE-Formular einbringen.
Das vorbereitete Formular ist eine Alternative für das Anzeigeformular nach § 23 TGVG in Papierform. Für Parteienvertreter ist diese Möglichkeit interessant, da Voreinstellungen als Vorlage gespeichtert werden können. Dadurch müssen Datenfelder wie Name, Anschrift, Telefonnummer uä der Kanzlei nicht bei jeder Anzeige eingegeben werden. Bitte fügen Sie die benötigten Beilagen wie Vertragsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis usw (vorzugsweise als pdf-Datei) dem Antrag als Anhang an.
Für die Nachreichung fehlender Unterlagen verwenden Sie bitte den entsprechend gekennzeichneten Link.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt den ONLINE-Formularen unter (Hinweise zum Verfahren/Formular) in der obersten Zeile. Zudem enthalten zahlreiche, entsprechend gekennzeichnete Felder [i] zusätzliche Hinweise.
Flächenwidmungsbestätigung nach § 32 Abs. 1 c)
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