Home WIRTSCHAFT | GEWERBE GEWERBLICHE BETRIEBSANLAGEN
Die Gewerbeordnung sieht für bestimmte Arten von gewerblichen Betriebsanlagen eine besondere Genehmigung vor, um deren Erteilung bei der zuständigen Gewerbebehörde anzusuchen ist. Diesem Ansuchen sind gemäß § 353 GewO verschiedene Unterlagen anzuschließen, die es der Genehmigungsbehörde ermöglichen sollen, eine Beurteilung des Projektes bezüglich der im Gesetz näher festgelegten Genehmigungskriterien vorzunehmen. Hier finden Sie eine Checkliste für die Einreichung eines Antrages auf Betriebsanlagengenehmigung oder eines Antrages auf Betriebsanlagenänderungsgenehmigung, der einerseits für die Sachbearbeiter der Behörden, andererseits aber auch insbesondere für die Weitergabe an Antragsteller bzw. Planer gedacht ist.
Parallel zum gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren ist allenfalls auch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. nach dem Wasserrecht, Baurecht, Abfallwirtschaftsgesetz etc. eine Genehmigung/Bewilligung einzuholen. Dies kann weitere Plan- und Beschreibungsunterlagen erfordern.
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