Home AMT | VERWALTUNG ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG
Seit dem 01.01.2020 hat laut einer Novelle des e-Government-Gesetzes "jedermann in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, ein Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden" (§1a).
Dieses Recht auf elektronischen Verkehr wird vom Stadtmagistrat Innsbruck erfüllt, unterliegt aber folgenden technischen und organisatorischen Einschränkungen:
Hinweis: Vom Recht auf elektronische Zustellung "[a]usgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden." (e-Government-Gesetz §1a). Dies betrifft beispielsweise Sendungen bei denen zwangsläufig Original-Dokumente (z.B. Baupläne) oder Sonderdruckwerke (z.B. Anwohnerparkkarte, Wahlkarte) übermittelt werden müssen.
Zahlreiche Dienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck bieten bereits die elektronische Zustellung von Bescheiden und anderen Schriftstücken an. Mit der E-Zustellung landet Ihre Post von der Stadt Innsbruck in Ihrem elektronischen Postfach statt im Briefkasten. Um Briefsendungen der Stadt Innsbruck elektronisch zu erhalten, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Wollen Sie Ihren "Papierkram" reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der Elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können zahlreiche Sendungen der Stadt Innsbruck, wie zum Beispiel Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.
Das "elektronische Einschreiben" bringt Vorteile für Privatpersonen und Unternehmen.
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Mit der elektronischen Zustellung werden die Identität des/der Empfänger/in und die Identität der absendenden Behörde klar gewährleistet. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. Um Fristen bei Abwesenheit nicht zu versäumen, können dem Zustelldienst zum Beispiel Urlaube bekannt gegeben werden.
Der normale E-Mail-Versand bietet diese Möglichkeiten leider nicht und kann daher für die Übermittlung wichtiger behördlicher Informationen nicht wahrgenommen werden.