Home UMWELT | VERKEHR PARKEN BERUFSPARKEN
- Ihre Tätigkeit (Montage, Hilfeleistung... - siehe unten) erfolgt mehrmals pro Woche in einem Gebiet mit Parkabgabe-Pflicht (Kurzparkzone oder "grüne Zonen"). Ohne Dauerparkbewilligung wäre diese Tätigkeit unmöglich oder erheblich erschwert (z. B. "rollende Werkstatt"). In Kurzparkzonen dauert die Tätigkeit mehrmals pro Woche länger als die erlaubte Höchstparkdauer.
- Sie sind auch ZulassungsbesitzerIn oder LeasingnehmerIn des betreffenden Kraftfahrzeugs.
- In der Nähe des Ortes, wo das Fahrzeug abgestellt werden soll, gibt es keine Abstellmöglichkeit auf Privatflächen oder Ihr Fahrzeug kommt dafür nicht in Frage (zu groß für Garage, eingebaute Maschinen, die für die Arbeit benützt werden).
Formulare mit spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Anwendungsfälle und einer Übersicht über die anfallenden Kosten können Sie unten anklicken.
Formular Berufsparken HandwerkerInnen
Formular Berufsparken Handelsbetrieb mit Lieferfahrten
Formular Berufsparken Sozialdienst
Formular Private Pflege- und Betreuungsdienste
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4325
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung