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UMWELT | VERKEHR
BEWILLIGUNGEN
VERKEHR
ARBEITEN AUF / NEBEN DER STRASSE (§90 STVO)
... die den Verkehr beeinträchtigen benötigen grundsätzlich eine Bewilligung nach § 90 Straßenverkehrsordnung. Benutzen Sie bitte die unten stehenden Online-Antragsformulare, die auch weitere Informationen betreffend Voraussetzungen und Kosten enthalten.
Wichtig: Beantragen Sie die Bewilligung rechtzeitig und bringen Sie auch zeitgleich die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen ein, damit das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren (inkl. mündlicher Verhandlung) abgewickelt sowie eventuell nötige Verkehrsmaßnahmen wie Halteverbote, Umleitungen etc. noch vor dem geplanten Beginn der Arbeiten veranlasst werden können. Faustregel: Je größer die Verkehrsbeeinträchtigung ist, und je länger die Arbeiten dauern, desto mehr Vorlaufzeit wird benötigt.
Wenn Sie nicht rechtzeitig um Erteilung der verkehrsrechtlichen Bewilligung ansuchen, verzögert sich der geplante Start Ihrer Bauarbeiten!
Für das bloße Abstellen eines Fahrzeugs mit Werkzeug oder Material (Farbe, Leiter etc.) wenden Sie sich bitte an das Referat Parkraumbewirtschaftung oder klicken Sie hier.
Maria-Theresien-Straße 18
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Tel.: +43 512 5360 4302
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Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mag.ª Doris Stefanon DW 4300