Arbeiten auf & neben der Straße

Für die meisten Bauarbeiten werden Straßenflächen benötigt. Dafür brauchen Sie Genehmigungen.

Brauche ich eine Bewilligung für Arbeiten auf/neben der Straße

  • In der Regel werden bei Bauarbeiten Straßenflächen benötigt oder beeinträchtigt. Deshalb benötigen Sie in den meisten Fällen nach § 90 Straßenverkehrsordnung noch vor Beginn der Bauarbeiten eine verkehrsrechtliche Genehmigung.
  • Laut Ihrer Bewilligung müssen dann nötige Verkehrsmaßnahmen wie Halteverbote, Umleitungen etc. noch vor dem geplanten Beginn der Arbeiten veranlasst werden.
  • Für die Bewilligung ist als Verkehrsbehörde das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht zuständig.
  • Für das Aufstellen der Verkehrsschilder ist die jeweilige Baufirma zuständig.

 

  • Betrifft Ihre Baustelle ausschließlich Parkplätze, also den sogenannten ruhenden Verkehr, ist das Referat Straßenverwaltung zuständig.
  • Für das bloße Abstellen eines Fahrzeugs mit Werkzeug oder Material (Farbe, Leiter etc.) finden Sie weitere Infos unter Berufsparken.
  • Nutzen Sie für Ihr Bauvorhaben städtischen Grund, ist eventuell eine zivilrechtliche Gestattung durch das Referat Liegenschaftsangelegenheiten notwendig.

Das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht hat nach vollständigem Einlagen der Unterlagen bis zu sechs Monate Zeit, um das Verfahren abzuwickeln (siehe Fristen für verkehrsrechtliche Genehmigung). Ihre Baufirma muss die verkehrsrechtliche Genehmigung also rechtzeitig beantragen, damit es nicht zu einer Verzögerung des Baustarts kommt.

Antrag: Wie komme ich zur verkehrsrechtlichen Genehmigung?

Welche Fristen gelten für die verkehrsrechtliche Genehmigung

Die verkehrsrechtliche Genehmigung brauchen Sie vor Baubeginn.

Das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht hat als Behörde nach vollständigem Einlagen der Unterlagen:

  • wenn keine Verhandlung notwendig ist: drei Monate Zeit
  • wenn eine Verkehrsverhandlung notwendig ist: sechs Monate Zeit

um das Verfahren abzuwickeln.

Faustregel: Je größer die Verkehrsbeeinträchtigung ist und je länger die Arbeiten dauern, desto mehr Vorlaufzeit wird benötigt. 

Ihre Baufirma muss die verkehrsrechtliche Genehmigung rechtzeitig beantragen, damit es nicht zu einer Verzögerung des Baustarts kommt.

Ergänzende Informationen zu §90 StVO Ansuchen bzw. verkehrsrechtliche Bewilligungen finden Sie unter dem Punkt Verkehrsführung.

Brauche ich noch weitere Genehmigungen?

Benötigt ihr Bauvorhaben städtischen Grund (Zufahrt zur Liegenschaft, Grabungsarbeiten etc.), brauchen Sie zusätzlich zu den verkehrsrechtlichen Genehmigungen auch eine zivilrechtliche Gestattung - also einen Vertrag mit dem Referat Liegenschaftsangelegenheiten der Stadt Innsbruck. Stellen Sie diese Ansuchen bitte rechtzeitig, da weitere Dienststellen dazu Stellung geben müssen. Mehr zur zivilrechtlichen Gestattungen finden Sie unter Verträge mit der Stadt Innsbruck.