ÖROKO 2.0

Im ÖROKO (Örtliches Raumordnungskonzept) werden die strategischen Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt Innsbruck in den kommenden zehn Jahren festgelegt.

Platz muss es für alles geben: für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaftsbetriebe aber auch für die Umwelt und den Verkehr. Dabei gilt nicht nur, was heute wichtig ist, sondern auch, was in der Zukunft gebraucht werden könnte.

Übergeordnetes Ziel ist es, Innsbruck als lebenswerte Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Was ist das ÖROKO 2.0?

Das ÖROKO ist ein strategisches Planungsinstrument, in dem die Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt Innsbruck für die nächsten zehn Jahre festgelegt sind. Einerseits werden konkrete Maßnahmen und Entwicklungsgebiete für verschiedene Nutzungen ausgewiesen. Andererseits werden aber auch langfristige Handlungsspielräume und Entwicklungspotentiale offen gehalten. Damit soll sichergestellt werden, dass wir in unserem begrenzten Siedlungsgebiet heute und auch zukünftig Raum für das haben, was wir als wachsende Landeshauptstadt im täglichen Leben brauchen: Wohnungen, Arbeitsplätze, Kindergärten, Schulen, Parks und Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Verkehrswege, Freiflächen und anderes mehr.

Jede Tiroler Gemeinde ist gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) verpflichtet, ein ÖROKO zu erarbeiten. Dieses muss vom jeweiligen Gemeinderat als Verordnung beschlossen werden. Die Ziele und Vorgaben des Raumordnungsgesetzes bestimmen die Inhalte und den Umfang des ÖROKO.

Als übergeordnetes Planungsinstrument gibt das ÖROKO der Gemeinde, also der Stadt selbst, den Rahmen für die nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne vor. Dabei hat aber niemand, also auch kein/e Grundeigentümer/in oder Bauwerber/in, ein automatisches Recht auf eine Änderung der Flächenwidmung oder Bebauungsplanung. Diese Entscheidung ist wie bisher abhängig von weiteren fachlichen Überprüfungen, Konkretisierungen und Beurteilungen.

Vor und während des mehrjährigen Fortschreibungsprozesses des ÖROKO wurden seitens der Stadtplanung Innsbruck zahlreiche Grundlagenanalysen, Studien und kooperative Planungsverfahren für einzelne raumplanungsfachliche Themen wie auch konkrete Entwicklungsgebiete durchgeführt. Auch künftig werden laufende Analysen erarbeitet, welche neben der Evaluierung des ÖROKO 2.0 auch der vertieften, themenspezifischen Befassung dienen sollen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Projekte & Stadtentwicklung.

Wo bekomme ich einen Überblick über das ÖROKO?

Einen guten Überblick und Einstieg in das ÖROKO bietet das Magazin „Perspektive Stadtraum“. Hier werden die Inhalte des ÖROKO 2.0, die zukünftigen Herausforderungen und Möglichkeiten zur gemeinsamen Gestaltung eines lebenswerten Innsbrucks übersichtlich und in Kürze dargestellt. Die Referat Raumplanung und Stadtentwicklung lädt dazu ein, in dem Magazin zu schmökern, darüber mit anderen zu diskutieren und sich bei eigenen Projektideen Inspiration zu holen. Denn die Umsetzung des ÖROKO 2.0 braucht alle.

Download ÖROKO 2.0

Das ÖROKO 2.0 besteht aus:

  • Verordnungstext samt Anhängen
  • Verordnungsplan
  • verschiedene Berichte und Grundlagen zur Erläuterung des ÖROKO

Anmerkungen

  • Der "Grauplan" entspricht inhaltlich dem Verordnungsplan und unterscheidet sich nur in der Darstellung (gem. Anhang 3 zur Plangrundlagen- und Planzeichenverordnung 2016)
  • Die Teilverordnungspläne geben den aktuellen Stand zur Erarbeitung des ÖROKO 2.0 wieder und bilden, im Gegensatz zu den Festlegungen im Verordnungsplan, keinen Planungshorizont ab.