Energie Plus

Die Stadt Innsbruck fördert die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden.

Was wird gefördert?

Die Stadt Innsbruck fördert Maßnahmen bei Wohngebäuden zur Erhöhung des Wärme- und Schallschutzes sowie umweltfreundliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauch- und Schadstoffausstoßes. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein genauer Blick auf die von uns geförderten Maßnahmen im Rahmen von „Innsbruck fördert: EnergiePlus“ zahlt sich aus.

Die bis 31.12.2023 befristete Förderung von Photovoltaikanlagen wurde dauerhaft in den Maßnahmenkatalog mit aufgenommen. Von der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage werden maximal 10 kWp mit 250,00 Euro je kWp (max. 2.500,00 Euro je Zählpunktnummer) gefördert.

Erfolgt der Einsatz von Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Zellulose, Kork, Hanf, Schurwolle), müssen mindestens 50 % der erforderlichen Dämmstärke auf Basis nachwachsender Rohstoffe ausgeführt werden.

Außerdem ist ab 1.1.2024 das bis dato verpflichtende Energieberatungsgespräch nicht mehr notwendig.

Eine Förderung besteht ausschließlich in der Gewährung von Einmalzuschüssen und wird zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung gewährt. Die Summe aller Förderungen (Bund, Land und Stadt) darf jedoch die Gesamtkosten der Investition nicht übersteigen. Sollten die Förderungen die Investitionskosten dennoch übersteigen, wird der Betrag der städtischen Förderung anteilig gekürzt.

Konkret werden gefördert:

  • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, wie Dämmmaßnahmen der Außenwände, der obersten Geschoßdecke oder der Dachschräge, der Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Haustüren
  • Erhöhte Förderung für Sanierungsmaßnahmen mit Dämmung auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Einbau von Schallschutzfenstern
  • Einbau von Schalldämmlüftern
  • Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
  • Komfortlüftungsanlagen und Einzellüfter, jeweils mit Wärmerückgewinnung
  • Detaillierte Energieberatungen
  • Thermische Solaranlagen (Neubau und Bestandsobjekte)
  • Einbau elektrisch betriebener Wärmepumpen (Neubau und Bestandsobjekte)
  • Fernwärmeanschluss (Neubau und Bestandsobjekte)
  • Photovoltaikanlagen

Wie hoch ist die Förderung?

Wie viel Fördergeld Sie bekommen, hängt von den Maßnahmen ab. In den Förderrichtlinien und Ausführungsbestimmungen finden Sie dazu mehr Infos.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie müssen die Wohnhaussanierungsförderung im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung grundsätzlich erhalten.
  • Die technischen Anforderungen (siehe gebäudebezogene Voraussetzungen) müssen eingehalten werden.
  • Das zu fördernde Objekt muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  • Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen müssen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass es beispielsweise in einer Schutzzone gem. SOG für Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Fassadenanstrich, Dachdeckung) gestalterische Vorgaben gibt. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung gem. SOG. Für den dadurch entstehenden Mehraufwand können Sie zusätzlich eine Förderung nach SOG beantragen.
  • Die technischen Anforderungen der Haustechniksysteme finden Sie in der Produktdatenbank GET. Es werden nur Systeme gefördert, die dort gelistet sind.
  • Die Rechnungsbelege dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein.

Antrag: Wo & Wann beantrage ich die Förderung?

Zur Förderung in vier Schritten

  1. Erstberatung im Referat Wohnbauförderung
  2. Erstellung eines Sanierungskonzeptes
  3. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
  4. Einreichung des Förderantrags (siehe Erforderliche Unterlagen)

Sie müssen den Antrag spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen  im Referat Wohnbauförderung mittels Formular einreichen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Antrag „Innsbruck fördert: EnergiePlus“
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Original oder Kopie)
  • Haustechnik Abnahmebestätigung bei Änderung der Haustechnik
  • Formblatt F14 bei mehr als drei von der Sanierung betroffenen Wohnungen
  • Alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Bewilligungen
  • Auszahlungsbrief der Bundesförderung

Kontakt

Öffnungszeiten

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