Vorsorge für Prostituierte

Infos und Regeln für Sexarbeit, kostenlose Untersuchung im Referat Gesundheitswesen und Aufklärung

Was muss ich als SexdienstleisterIn beachten?

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Infos für SexdienstleisterInnen:

Was muss ich beachten, wenn ich im Bordell arbeite?

Arbeiten Sie im Bordell gilt die Bordellverordnung Innsbruck. Weitere Infos finden Sie in der Broschüre für SexdienstleisterInnen.

Wie kann ich mich kostenlos untersuchen lassen?

Zur kostenlosen Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen nach dem Geschlechtskrankheitengesetz und Aidsgesetz melden Sie sich beim Referat Gesundheitswesen.

Anmeldung zur Untersuchung und Beratung: Referat Gesundheitswesen Donnerstag zwischen 13:30 und 15:00 Uhr

Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?

Bei der Erstuntersuchung bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis, zwei Passfotos und – wenn Sie einen haben – Ihren Meldezettel mit.

Aufgrund der Reihenuntersuchungsverordnung überweisen wir Sie ein Mal jährlich zu einer röntgenologischen Untersuchung der Lunge.

Infos zum "Gesundheitsbuch" (Ausweis lt. § 2 BGBl)

Bitte beachten Sie, dass Prostitution in Tirol außerhalb behördlich bewilligter Bordelle verboten und damit strafbar ist.

Welche Krankheiten werden untersucht?

Hier finden Sie kurze Infos zu den Krankheiten, die das Referat Gesundheitswesen untersucht. Außerdem finden Sie hier hilfreiche Links und Beratungsstellen:

Weitere Infos zu sexuell übertragbaren Erkrankungen:

Gonorrhoe/Tripper

Lues/Syphilis

Infos zu Geschlechtskrankheiten, Schutz & Verhütung: