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Aufgrund der COVID-19 bedingten Maßnahmen gilt bis auf Weiteres:
Parteienverkehr derzeit ausschließlich mit Terminvereinbarung
Wir bitten Sie auf folgende Punkte zu achten:
Richtlinien (Subventionsordnung) für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck
1.) Kenntnisnahme der Subventionsordnung
2.) ACHTUNG, Subventionsanträge werden ausschließlich über das Onlineformular angenommen. Hier geht's zum Formular.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich an unsere KollegInnen der IT unter: 0512 5360 5216
Sie benötigen dafür die Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Bitte achten Sie bei Vereinen darauf, dass die zeichnungsberechtigte/n Person/en unterschreibt/unterschreiben. Nähere Informationen zur Handysignatur finden Sie hier.
Der / die AntragstellerIn wird in jedem Fall über den Ausgang des Antrages von der ressortzuständigen Stadträtin bzw. dem Kulturamt schriftlich benachrichtigt.
Subventionsbeispiele
Gefördert werden: interdisziplinäre Kulturprojekte, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen,Druckwerke bzw. wissenschaftliche Arbeiten mit direktem Innsbruck-Bezug etc.
Nicht gefördert werden: Schul- und Hochschulprojekte, die Bestandteil des Lehrplanes sind.
Kontakt und Info
post.kulturamt@innsbruck.gv.at
Die Stadt Innsbruck unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (Vereine, Institutionen, etc.), die im Kulturbereich Projekte vorwiegend mit Innsbruck-Bezug verwirklichen möchten und fördert Initiativen und kulturelle Institutionen durch Mitfinanzierung von infrastrukturellen Kosten.
Arten der Subventionen
Jahressubvention: Subvention für den laufenden Betrieb von Kulturvereinen und Institutionen
Einzelsubvention: Subvention für einzelne Veranstaltungen/Projekte und infrastrukturelle Maßnahmen
Fristen für die Einreichung von Anträgen, deren Antragshöhe € 3.000,00 überschreitet bzw. für AntragstellerInnen, die mit dem jeweiligen Antrag innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt € 3.000,00 überschreiten. Bei rechtzeitiger Einreichung der vollständigen Anträge samt zugehöriger Unterlagen wird der Antrag gemäß der unten angeführten Übersicht in der darauf folgenden Sitzung des gemeinderätlichen Kulturausschusses behandelt.
Abgabeschluss für das laufende Finanzjahr: 31.10.
Annahmestart für das folgende Finanzjahr: 01.09.
12.10.2022, 16.11.2022
23.09.2022, 31.10.2022
Wie stelle ich einen Subventionsantrag?
Herzog-Friedrich-Straße 21
2. Stock
Tel.: +43 512 5360 1654
E-Mail senden
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung