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Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Prüfung kann bei der Behörde die Autorisierung beantragt werden. Nach einem Überprüfungsverfahren werden im Anschluss ein Bescheid, der Ausweis und das dazugehörige Abzeichen ausgehändigt. Erst mit der Autorisierung durch die Bezirksverwaltungsbehörde darf die Tätigkeit begonnen werden.
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Brigitte Cabrini DW 3213