Home BÜRGERINNEN | POLITIK LANDTAGSWAHL 2022
Am Sonntag, den 25. September 2022 findet die Wahl zum Tiroler Landtag statt.
Wahlzeit: voraussichtlich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen davon sind die Wahlsprengel 901 - 905)
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben.
Österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre ("Auslandstiroler").
In die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland ("Auslandstirolerevidenz") sind auf Antrag österreichische Staatsbürger einzutragen (§ 17 Abs. 2 Tiroler Landtagswahlordnung).