Kontrollabteilung

Die Kontrollabteilung prüft weisungsfrei die Verwendung der öffentlichen Mittel und die Gebarung der Landeshauptstadt Innsbruck.

Der Bürgermeister hat gemäß § 74 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Abteilung des Stadtmagistrates als Kontrollabteilung einzurichten. Ihr obliegt die weisungsfreie Überprüfung der Gebarung der Stadt Innsbruck und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, (unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen) der städtischen Beteiligungen, Stiftungen und Fonds. Zudem prüft die Kontrollabteilung die Verwendung der von der Stadt Innsbruck gewährten Fördermittel.

Die Kontrollabteilung wurde im Jahr 1931 gegründet und nimmt innerhalb des Magistrates als einzige weisungsfreie Abteilung eine Sonderstellung ein. Das Team der Kontrollabteilung ist verpflichtet, seine Aufgaben objektiv und im Sinne der Bürger zu erfüllen. Seit 1.7.2011 steht die Kontrollabteilung unter der Leitung von Dr. Hans Fankhauser.

Was ist die Aufgabe der Kontrollabteilung?

Aufgabe der Kontrollabteilung ist es, die Verwendung der öffentlichen Mittel im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.

Was prüft die Kontrollabteilung?

  • Gebarung der Stadt Innsbruck und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen
  • Gebarung von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen der Stadt allein oder gemeinsam mit Organen anderer Gebietskörperschaften und/oder von Gemeindeverbänden oder von Personen (Personengemeinschaften) verwaltet werden, die hiezu von Organen der Stadt allein oder gemeinsam mit Organen anderer Gebietskörperschaften und/oder von Gemeindeverbänden bestellt wurden
  • Gebarung von Unternehmungen, die sich zur Gänze oder teilweise im Besitz der Stadt Innsbruck befinden (siehe Beteiligungen)
  • Gebarung der natürlichen oder juristischen Personen (Personengemeinschaften), die Vermögen der Stadt Innsbruck treuhändig verwalten oder für die die Stadt Innsbruck eine Ausfallhaftung übernommen hat
  • Verwendung städtischer Fördermittel, welche einem Rechtsträger (Unternehmen, Verein und dergleichen) oder einer sonstigen Einrichtung gewährt worden sind

Was steht im Bericht der Kontrollabteilung?

Die Kontrollabteilung fasst das Ergebnis jeder Prüfung in einem Bericht zusammen. Im Bericht erstattet die Kontrollabteilung Vorschläge für:

  • die Verminderung oder Vermeidung von Mittelverwendungen
  • die Erhöhung oder Erzielung von Mittelaufbringungen
  • die Beseitigung von Mängeln
  • eine zweckmäßigere Gestaltung von Verwaltungsabläufen

Was passiert mit den Berichten der Kontrollabteilung?

Der Bericht wird dem Kontrollausschuss, dem/der BürgermeisterIn, dem zuständigen Mitglied des Stadtsenates, dem/der MagistratsdirektorIn und der geprüften Stelle (dem Rechtsträger oder der Unternehmung) übermittelt. Zudem erhalten die Obleute der Klubs und Parteien des Innsbrucker Gemeinderats den Bericht.

Dem Kontrollausschuss obliegt u.a. die Behandlung der ihm von der Kontrollabteilung zugeleiteten Prüfberichte. In weiterer Folge hat dieses Gremium dem Gemeinderat über die Behandlung der Prüfberichte der Kontrollabteilung innerhalb von sechs Monaten nach deren Einlangen zu berichten.

Prüfberichte

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
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Freitag:
8.00-12.00 Uhr