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ITK / EAZ

Adressat

Strategie und Integration
Maria-Theresien-Straße 18
Tel.: 0512 5360 5177
Email: post.stadtplanung@innsbruck.gv.at

Schwimmkursförderung der Landeshauptstadt Innsbruck für Kinder

Einleitungstext

Schwimmkursförderung der Landeshauptstadt Innsbruck für Kinder

Fortschrittanzeige

Schwimmschulen und weitere Informationen

Schwimmschulen und weitere Informationen

Liebe Innsbruckerinnen und Innsbrucker!

Mit diesem Formular können Sie online um eine Gutschrift für die Kosten von Anfänger-Schwimmkursen bei folgenden Schwimmschulen ansuchen:

  • Aqua Pädagogik Tirol: ab dem vollendeten 4. Lebensjahr
  • Aqua Sports: ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
  • Aquaris: ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
  • ASKÖ Landesverband Tirol: ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
  • Kinderschwimmen für Anfänger mit Alexandra ohne Begleitperson für Kinder von 4 bis 6 Jahren
  • Österreichische Wasserrettung LV Tirol: nur für 5-8jährige
  • Schwimmclub IBK Stadtoasen Innsbruck (SCI): ab 4 Jahre
  • Schwimmschule Connected Sports: ab 3,5 Jahren bis max. 9 Jahre
  • Schwimmschule keepOn: ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
  • Schwimmwerk e.U.: ab dem Alter von 3,5 Jahren
  • Swim Tirol: ab dem vollendeten 4. Lebensjahr
  • USI-Innsbruck: ab dem vollendeten 4. Lebensjahr

Anmerkung: Die Förderung gilt ausschließlich für privat organisierte Schwimmkurse, nicht jedoch für Schwimmkurse im Rahmen des Schulunterrichtes!

Je nach Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens können Sie eine Gutschrift von 100 Euro oder 50 Euro pro Kind und Anfängerschwimmkurs erhalten (Einkommensgrenzen, siehe Tabelle unten). Die Förderung kann für Kinder von 3 bis 14 Jahren angesucht werden. Babyschwimmkurse sind von der Förderung ausgenommen. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen:

  • Innsbrucker Hauptwohnsitz des/der Erziehungsberechtigten sowie des jeweiligen Kindes, das den Schwimmkurs besucht.
  • Das monatliche Familiennettoeinkommen liegt unterhalb der angegebenen Einkommensgrenzen.
  • Als Familiennettoeinkommen gilt das Einkommen der im Haushalt gemeldeten Erziehungsberechtigten – laut Lohn- oder Gehaltszettel bzw. Erziehungsgeld, Unterhalts- und Alimentationszahlungen, Notstandshilfe, Arbeitslose, Karenzgeld, Pension (inkl. Waisenpension), Sozialhilfe (laut Bescheid), Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
    Nicht als Einkommen zählen: nicht fixe Zulagen wie Überstundenzuschläge, Prämien, Feiertagszuschläge u. ä. sowie Familienbeihilfe, Familienbonus+, Lehrlingsentschädigung, Stipendien, Pflegegeld usw.
  • Vollständig und richtig ausgefülltes Online-Formular inklusive Unterlagen/Beilagen.

Für das Ausfüllen des Online-Formulars brauchen Sie neben Ihren persönlichen Daten folgende Unterlagen/Beilagen. Bitte halten Sie diese für das Ausfüllen des Online-Formulars bereit.

  • Haushaltsbestätigung, nicht älter als 8 Monate: Diese ist leider nicht digital erhältlich. Sie erhalten diese beim Meldeamt im Stadtmagistrat Innsbruck gegen eine Gebühr von 2,10 Euro (Barzahlung).
    Wichtiger Hinweis: Für die Haushaltsbestätigung benötigen Sie die Ausweise aller bei Ihnen im Haushalt gemeldeter Personen.
    Das Meldeamt ist derzeit geöffnet: Mo-Do 07:30-15:00 Uhr und Fr 07:30-12:00 Uhr
  • Lohn- bzw. Gehaltszettel 1 (bzw. Nachweise des Einkommens aus Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.), nicht älter als 4 Monate.
  • Lohn- bzw. Gehaltszettel 2 (bzw. Nachweise des Einkommens aus Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.), wenn zwei Erziehungsberechtigte im selben Haushalt leben.

Sie können die Unterlagen/Beilagen als PDF-Datei oder als Foto-Datei (max. 6 MB) hochladen.
Sie müssen beim Ausfüllen auch auswählen, bei welcher der oben genannten Schwimmschulen Ihr Kind einen Schwimmkurs besuchen möchte.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute und viel Freude beim Schwimmen-Lernen!

Einkommensgrenzen: Ehe oder Lebensgemeinschaft (Familien-Nettoeinkommen ohne Familienbeihilfe)

Einkommensgrenzen: Ehe oder Lebensgemeinschaft (Familien-Nettoeinkommen ohne Familienbeihilfe)

Einkommensgrenzen: Alleinerzieher:innen (Familien-Nettoeinkommen ohne Familienbeihilfe)

Einkommensgrenzen: Alleinerzieher:innen (Familien-Nettoeinkommen ohne Familienbeihilfe)

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