Mobile Überwachungs­gruppe (MÜG)

Die MÜG ist täglich rund um die Uhr für die BürgerInnen der Stadt Innsbruck erreichbar. Mehr zu Zuständigkeiten, Erkennbarkeit und Kontakt.

24 Stunden und sieben Tage in der Woche ist die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) für die BürgerInnen der Stadt Innsbruck im Einsatz. Erfahren Sie hier, bei welchen Anlässen die MÜG zuständig ist, woran Sie MÜG-MitarbeiterInnen erkennen, welche Verordnungen die MÜG überwacht und wie Sie die MÜG erreichen.

Wann rufe ich die Polizei?

Bei Personen- und Sachschäden darf die MÜG nicht handeln. Wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 133.

Wann rufe ich die MÜG?

Kurz gesagt: Sie können die MÜG bei den meisten Verparkungen, Lärmbelästigungen, Vorfällen mit Tieren (Hunden), bei einigen Vorfällen auf städtischen Spielplätzen oder Parks und für einen Notpass rufen.

Parken:

  • Behindertenparkplätze, Gehsteige, Fahrradwege, Ladezonen, Taxi-Standplätze, Haltestellen, Hauseinfahrten oder Anwohnerzonen sind verparkt.
    • Bei Hauseinfahrten können Fahrzeuge nur abgeschleppt werden, wenn das Fahrzeug für Ein- uns Ausfahrten eine Behinderung darstellt.
    • Bei verparkten Anwohnerzonen ist eine Abschleppung auch nicht möglich.
    • Abschleppungen von Privatgrund können nicht von der Mobilen Überwachungsgruppe veranlasst werden. Solche Abschleppungen können privat in Auftrag gegeben werden und fallen unter das Zivilrecht. 
  • Gesetzliche Parkverbote wurden nicht beachtet (z. B. wenn die Fahrbahnbreite durch parkende Fahrzeuge zu gering ist).
  • Gegenstände auf Verkehrsflächen behindern den Verkehr.

Lärm:

  • Unzumutbarer Lärm durch Radio- und TV-Geräte, Stereoanlagen und sonstigen Tonverstärkern (vor allem während der Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr)
  • Lärmerregende Garten- und Hausarbeiten (Rasenmähen, Teppich klopfen etc.) während
    • der Mittagsruhe (12.00 bis 15.00 Uhr), in den
    • Abend- und Nachstunden (20.00 bis 06.00 Uhr)
    • an Sonn- und Feiertagen (ganztägig)
    • Achtung: Ausgenommen sind gewerbliche Hausmeisterdienste u. ä.
  • Ungebührlicher Lärm durch Schreien, Klopfen etc.

Sicherheit:

  • Gefährdung durch Tiere (insbes. Hunde)
  • Freilaufende Hunde
  • Entlaufene Tiere (insbes. Hunde)
  • Grillen in städt. Parkanlagen oder auf städt. Spielplätzen
  • Alkoholkonsum auf Spielplätzen und in Alkoholverbotszonen

Sonstiges:

Welche Verordnungen überwacht die MÜG?

  • Die Polizei kann ortspolizeilichen Verordnungen nicht vollziehen. Das können nur Gemeindeorgane. Deshalb wurde die Mobile Überwachungsgruppe, kurz MÜG gegründet. Sie ist zuständig für:
  • Überwachung der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen, wie
    • Innsbrucker Parkordnung (Grünanlagen, etc.)
    • Innsbrucker Spielplatzordnung
    • Alkoholverbotsordnung etc.
  • Überwachung der Einhaltung folgender Landesgesetze sowie der aufgrund dieser erlassener Verordnungen:
  • Überwachung der Einhaltung folgender Bundesgesetze sowie aufgrund dieser erlassenen Verordnungen:
    • Straßenverkehrsordnung StVO (eingeschränkt auf den ruhenden Verkehr)
    • Eisenbahngesetz
    • Durchführung von Erhebungen für städt. Dienststellen (Gewerbeordnung, Meldegesetz)
    • Briefzustellung & Sperrdienste für städt. Dienststellen
    • Durchführung von Ordnerdiensten für die Stadt Innsbruck
    • Unterstützung der Gemeindeeinsatzleitung in allen Belangen
    • Unterstützung der Einsatzorganisationen
    • Durchführung von Verkehrsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
    • Durchführung von Sofortmaßnahmen im Falle von Schadensereignissen und Unfällen

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag-Donnerstag 
8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag
8.00-12.00 Uhr

Telefonische Auskunft:
Montag - Sonntag:
0.00-24.00 Uhr