Kindergärten

In den Kindergärten der Stadt Innsbruck werden Kinder von 3 bis 6 Jahren betreut.

Welche Kindergärten gibt es in Innsbruck?

Es gibt 30 städtische und 33 private Kindergärten in Innsbruck. Auf der Karte und in der Liste links sind alle Kindergärten aufgelistet. Mehr Infos zu den einzelnen Kindergärten finden Sie jeweils unter "Details".

Wie werden Kinder in städtischen Kindergärten betreut?

Die PädagogInnen berücksichtigen die Individualität und Persönlichkeit des Kindes und dessen familiäre Ausgangssituation. Sie legen Wert auf ganzheitliche Förderung, kompetente Bildung und Erziehung. Die Kinder erfahren Förderung durch anregende Sinnestätigkeiten und ausreichend Bewegung.

Wie lange sind die städtischen Kindergärten geöffnet?

Die Kindergärten sind grundsätzlich von 7.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten finden Sie in unter "Details" in der Kartenansicht.

Gibt es einen Mittagstisch in den städtischen Kindergärten?

Alle Kindergärten der Stadt bieten Mittagstische an. Kosten: 4,10 Euro/Essen

Wie viel kostet die Betreuung in den städtischen Kindergärten?

Kindergartenbeitrag für Kinder von 3 bis 6 Jahren:

  • bis 13.00 Uhr kostenlos mit oder ohne Essen möglich (4,10 Euro pro Essen)
  • bis 14.00 Uhr kostenlos + verpflichtendes Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
  • ganztags 33,30 Euro pro Monat + verpflichtendes Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)

Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben:

Kindergartenbeitrag für Kinder von 3 bis 4 Jahren

  • bis 13.00 Uhr 78,20 Euro pro Monat mit oder ohne Essen möglich (4,10 Euro pro Essen)
  • bis 14.00 Uhr 78,20 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
  • ganztags 135,60 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)

Kindergartenbeitrag für Kinder von 4 bis 6 Jahren

  • bis 13.00 Uhr kostenlos mit oder ohne Essen möglich (4,10 Euro pro Essen)
  • bis 14.00 Uhr kostenlos + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
  • ganztags 66,40 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)

Stichtag ist jeweils der 1. September.

Gibt es auch eine Ferienbetreuung?

Die Ferienbetreuung ist unterschiedlich organisiert. Hier finden Sie mehr Infos dazu:

Einschreibung: Wie melde ich mein Kind für den städtischen Kindergarten an?

Die Einschreibung findet dieses Jahr von 22. Jänner bis 2. Februar 2024 statt.

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit dem Kindergarten, den Ihr Kind besuchen soll.
  2. Sie kommen mit Ihrem Kind und allen erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin in den Kindergarten.
  3. Sie melden dort Ihr Kind an.

Welche Unterlagen benötige ich für die Einschreibung?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • E-Card des Kindes
  • aktuelle Meldezettel des Kindes und der Eltern
  • aktuelle Arbeitsbestätigung der Eltern inkl. Stundenausmaß

Informationen zur Einschreibung in anderen Sprachen:

Tage der offenen Tür für städtische Kindergärten:
17. und 18. Jänner 2024: 8.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

Nachanmeldung: Kann ich mein Kind auch später noch anmelden?

Sie haben die Einschreibung nicht wahrnehmen können oder sind erst kürzlich nach Innsbruck gezogen? Hier können Sie ihr Kind offiziell nachanmelden.

Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach den ersten zwei Kindergartenwochen Ende September.

Bitte beachten Sie, dass diese elektronische Nachanmeldung keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz geltend macht! 

Kann ich den städtischen Kindergarten wechseln?

Wenn Sie Ihren Wohnort innerhalb des Stadtgebiets geändert haben, können Sie eine Wechselanfrage übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass diese elektronische Wechselanfrage keinen Anspruch auf einen Wechselplatz geltend macht!

Gibt es eine Ausnahme der Kindergarten­besuchspflicht?

Kinder, die bis zum 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres bereits 5 Jahre alt sind, müssen von September bis Juni (ausgenommen Schulferien) einen Halbtageskindergarten für mind. 20 Stunden pro Woche an 4 Tagen besuchen. Zusätzlich zu Feiertagen und Ferien kann Ihr Kind bis zu fünf Wochen Urlaub nehmen.

Ausnahmegründe der Besuchspflicht sind beispielsweise:

  • eine vorzeitige Einschulung
  • Gründe, die einen Besuch der Einrichtung unzumutbar machen (Krankheit bzw. gesundheitliche Einschränkungen, entlegener Wohnort, etc.)
  • wenn häuslicher Unterricht bzw. Tageselternbetreuung in Anspruch genommen wird

Eine Befreiung der Besuchspflicht Ihres Kindes müssen Sie jedes Jahr bis spätestens Ende Februar beantragen. Hier können Sie Ihr Kind offiziell von der Kindergartenpflicht befreien.

Wen kontaktiere ich zum Thema Kindergärten?

  • Haben Sie fragen zu den städtischen Kindergärten, melden Sie sich bei der Referat Bildungsservicestelle.
  • Bei Fragen zu privaten Kindergärten wenden Sie sich an den jeweiligen Kindergarten. Die Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.

Gibt es eine Möglichkeit, Bildungsfragen in meiner Muttersprache zu besprechen?

Dafür gibt es das kostenlose Dolmetsch-Angebot des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: „Wir verstehen uns! - Video- und Telefondolmetschen in Bildungseinrichtungen“

www.bmbwf.gv.at/videodolmetsch

Kontakt

Öffnungszeiten

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Montag bis Mittwoch:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr

Donnerstag & Freitag:
8.00-12.00 Uhr

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr

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