Innsbrucker Lärmkartaster
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| Lärmkataster Übersicht |
Innsbrucker Lärmkartaster
Entstehung des Innsbrucker Lärmkatasters:
Der Innsbrucker Lärmkataster wurde in den Jahren 2000 – 2003 im Rahmen des Innsbrucker Umweltplanes von der „Projektgruppe LÄRM“ in Zusammenarbeit von Amt der Tiroler Landesregierung, HTL „Bau und Kunst“, Österreichische Bundesbahn AG, Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft und dem Stadtmagistrat Innsbruck erstellt und 2007/2008 für den Straßenverkehr vom Amt der Tiroler Landesregierung und Stadtmagistrat Innsbruck überarbeitet.
Berücksichtigte Verkehrsträger:
Für folgende Verkehrsträger stehen Lärmkarten zur Verfügung.
Straße 2005; 4m über Grund
Hauptstraße 2005; 4m über Grund
Bahnverkehr 2000; 5m über Grund
Flugverkehr 2001
Umfang und Inhalt:
Die auf der Homepage dargestellten Lärmkarten dienen der Information der Öffentlichkeit und sollen einen Überblick über die Lärmbelastung zeigen. Der Datenstand der den Berechnungen zugrunde liegenden Emissionen (Verkehrsnetz und Verkehrsstärke) entspricht der Bezeichnung der Lärmkarten. Der Datenstand der dargestellten Naturstandskarten kann von den der Berechnung zugrunde liegenden Daten abweichen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Umweltbundesamt – Bereich Lärm:
www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/laerm
Österreichische Lärmplattform – Umgebungslärm:
http://www.umgebungslaerm.at/
Download:
Die Lärmkarten stehen im .pdf Format zum Download mit einer Datengröße von ca. 2,5 – 3,5 MB zur Verfügung.
Straße 2005 | 06:00 – 19:00 | |
19:00 – 22:00 | ||
22:00 – 06:00 | ||
00:00 – 24:00 | ||
Hauptstraße 2005 | 06:00 – 19:00 | |
19:00 – 22:00 | ||
22:00 – 06:00 | ||
00:00 – 24:00 | ||
Flug 2001 | 06:00 – 19:00 | |
19:00 – 22:00 | ||
22:00 – 06:00 | ||
00:00 – 24:00 | ||
Bahn 2000 | 06:00 – 22:00 | |
22:00 – 06:00 | ||
Anmerkungen:
Tag-Abend-Nacht-Index (der Abend- bzw. Nachtzeitraum wurde mit einem Zuschlag ent-sprechend dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz belegt)
Beim Bahnverkehr wurde der Schienenbonus von 5dB berücksichtigt.
Bei den Lärmkarten Hauptstraße wurden entsprechend EU-Umgebungslärmrichtlinie nur jene Straßenzüge berücksichtigt, welche ein Verkehrsaufkommen > 6 Mill. KFZ / Jahr aufweisen.

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