Wahlen - Allgemeine Informationen
Wahlen - Allgemeine Informationen
Zur Teilnahme an Wahlhandlungen müssen folgende gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
Staatsbürgerschaft:
Österreichische Staatsbürgerschaft bei Wahlen des Nationalrats, Landtages und Bundespräsidenten, bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen;
Unionsbürgerschaft bei Wahlen des Europaparlaments und Gemeinderates.
Alter:
Vollendung des 16. Lebensjahres jeweils spätestens am Wahltag bei Wahlen bzw. letzten Tag der Eintragung bei Volksbegehren.
Weiters darf kein Wahlausschlussgrund (entsprechende Verurteilung!) gegeben sein.
Das Wahl- bzw. Stimmrecht muss persönlich ausgeübt werden und hat der Wähler seine Identität vor der Wahlbehörde mit einem Lichtbildausweis nachzuweisen.
Das Wahlrecht muss grundsätzlich in jenem Wahlsprengel ausgeübt werden, in dessen Wählerverzeichnis der/die Wahlberechtigte auf Grund des Hauptwohnsitzes eingetragen ist.
Für Wahlberechtigte, die in den Innsbrucker Heimen untergebracht sind, werden besondere Wahlsprengel eingerichtet. Sonstige Wahlberechtigte, welchen wegen Bettlägerigkeit am Wahltag voraussichtlich die Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal nicht möglich sein wird, können auf Antrag von einer Sonderwahlbehörde am betreffenden Aufenthaltsort aufgesucht werden.

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