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Überschrift VOLKSBEGEHREN „BILDUNGSINITIATIVE“
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Volksbegehren Bildungsinitiative
Volksbegehren Bildungsinitiative

VOLKSBEGEHREN „BILDUNGSINITIATIVE“

WORTLAUT DES VOLKSBEGEHRENS

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Wir fordern mittels bundes(verfassungs)gesetzlicher Regelung ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem, das vom Kleinkind an alle Begabungen fördert und Schwächen ausgleicht, autonome Schulen unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne Parteieneinflluß, eine leistungsdifferenzierte, hochwerte gemeinsame Schule bis zum Ende der Schulpflicht und ein Angebot von ganztägigen Bildungseinrichtungen, eine Aufwertung des LehrerInnenberufs und die stetige Erhöhung der staatlichen Finanzierung für Universitäten auf 2 % des BIP bis 2020.“

Die Begründung dazu ist unter Externer Linkwww.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

EINTRAGUNGSFRIST

Donnerstag, 3. November bis einschließlich Donnerstag, 10. November 2011

EINTRAGUNGSORT:

Die Eintragungslisten für Innsbruck liegen während des Eintragungszeitraums im

RATHAUS, MARIA-THERESIEN-STRASSE 18,
6. STOCK, Zimmer 6102
(Lifte in der Rathausgalerie)

auf.

EINTRAGUNGSZEITEN

Folgende Eintragungszeiten wurden festgelegt:

Datum
Zeit
Donnerstag
3.11.2011
8.00 bis 20.00 Uhr
Freitag
4.11.2011
8.00 bis 16.00 Uhr
Samstag
5.11.2011
8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag
6.11.2011
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag
7.11.2011
8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.11.2011
8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
9.11.2011
8.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstag
10.11.2011
8.00 bis 16.00 Uhr

STIMMBERECHTIGUNG

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die

  • am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (10.11.2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben (=Jahrgang 1995, d.h. Personen, die spätestens am 10.11.2011 ihren 16. Geburtstag feiern),

  • am Stichtag vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und

  • am Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben.

STIMMABGABE

Die Stimmabgabe hat grundsätzlich in der Gemeinde zu erfolgen, in deren Stimmliste der Stimmberechtigte eingetragen ist.

Stimmberechtigte, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung abgegeben haben, dürfen zur Stimmabgabe nicht mehr zugelassen werden.

STIMMKARTE

Stimmberechtigte, die in der Stimmliste der Stadtgemeinde Innsbruck eingetragen sind, können ab sofort

  • bis einschließlich Sonntag, 6. November 2011 schriftlich oder

  • bis einschließlich Dienstag, 8. November 2011, 12.00 Uhr, mündlich

bei der Eintragungsbehörde (Rathaus, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, 3. Stock, Zimmer 3217) eine Stimmkarte beantragen. Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch eine Urkunde oder amtliche Bescheinigung (Personalausweis, Pass, Führerschein usw.) nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität durch Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden.

Stimmberechtigte mit Stimmkarte können ihre Stimme auch in einer anderen Gemeinde abgeben.

Für Stimmberechtigte in den Innsbrucker Heimen sowie für Besitzer von Stimmkarten in den Innsbrucker Krankenanstalten wird eine „Fliegende Eintragungsbehörde“ eingerichtet.
Diese Behörde wird die eintragungswilligen Stimmberechtigten auf Antrag zur Abgabe ihrer Unterschriften aufsuchen.
Informationen dazu sind im Rathaus unter Telefon 0512/5360 DW. 3215 oder 3217 erhältlich.