Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Für Veranstaltungen und das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet von Innsbruck eine Vergnügungssteuer eingehoben. Siehe Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982.
Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts usw. sind vorher anzumelden und die Eintrittskarten steuerlich kennzeichnen zu lassen.
Bei Veranstaltungen ohne Eintritt wird nach Maßgabe des Gesetzes eine Pauschalsteuer eingehoben, die sich nach der Größe der Veranstaltungsräumlichkeiten und der Veranstaltungszeit richtet.
Kriegsopfer- und Behindertenabgabe
Mit der Anmeldung zur Vergnügungssteuer erfolgt gleichzeitig für Veranstaltungen nach dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz 1992 die Anmeldung zur Kriegsopfer- und Behindertenabgabe.
Anmeldepflicht siehe Auszug aus dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz 1992.
Informationsblatt Veranstaltungen - Checkliste
Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 (Auszug)
Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz 1992 (Auszug)
Anmeldung zur Vergnügungssteuer
Anmeldung zur Vergnügungssteuer für DauerveranstalterInnen
Anmeldung zur Vergnügungssteuer für SchaustellerInnen und Vergnügungsbetriebe
Anmeldung für vergnügungssteuerpflichtige Geräte
Abmeldung für vergnügungssteuerpflichtige Geräte
Kartenabrechnung
Abrechnung Kartenspiele
Erfassungsbogen Vergnügungssteuer (Gastronomiebetriebe)
Erfassungsbogen Vergnügungssteuer (Gastronomiebetriebe) - ONLINE
ACHTUNG! Ausser der Anmeldung zur Vergnügungssteuer und Kriegsopfer- und Behindertenabgabe sind Veranstaltungen und Spielapparate auch nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 beim Referat Veranstaltungsrecht anzumelden!

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