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Überschrift Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

Für Veranstaltungen und das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet von Innsbruck eine Vergnügungssteuer eingehoben. Siehe Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982.

Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts usw. sind vorher anzumelden und die Eintrittskarten steuerlich kennzeichnen zu lassen.

Bei Veranstaltungen ohne Eintritt wird nach Maßgabe des Gesetzes eine Pauschalsteuer eingehoben, die sich nach der Größe der Veranstaltungsräumlichkeiten und der Veranstaltungszeit richtet.

Kriegsopfer- und Behindertenabgabe

Mit der Anmeldung zur Vergnügungssteuer erfolgt gleichzeitig für Veranstaltungen nach dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz 1992 die Anmeldung zur Kriegsopfer- und Behindertenabgabe.

Anmeldepflicht siehe Auszug aus dem Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenabgabegesetz 1992.

ACHTUNG! Ausser der Anmeldung zur Vergnügungssteuer und Kriegsopfer- und Behindertenabgabe sind Veranstaltungen und Spielapparate auch nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 beim Referat Veranstaltungsrecht anzumelden!