Bau- und Feuerpolizei
Bau- und Feuerpolizei
Feuerbeschau
Feuerbeschau- ein Beitrag zur Sicherheit
Jedes Jahr verursachen Brände in Österreich und auch in Innsbruck hohe Sachschäden - immer wieder sind Verletzte und leider auch Tote zu beklagen. Mit seinem Verhalten kann jeder einen Beitrag leisten, zumindest das Brandrisiko möglichst gering zu halten. Unbedingt zu beachten ist die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen, die im Sinne des Brandschutzes erlassen wurden.
Für das Land Tirol und damit auch für die Landeshauptstadt Innsbruck regelt die Tiroler Feuerpolizeiverordnung 1998 (novelliert zum Jahreswechsel 2004/05) unter anderem auch die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden. Grundsätzlich gilt es, eine Brandgefahr zu vermeiden. Entscheidend ist, dass die Brandbekämpfung und die Durchführung von Rettungsarbeiten nicht erschwert wird: Das Verstellen oder die Beeinträchtigung von Brandschutzeinrichtungen, - türen oder Brandmeldern und Löschanlagen hat zu unterbleiben. Um im Brandfall das Haus sicher verlassen zu können, sind rauchfreie Flucht – und Rettungswege zu schaffen.
Zur Kontrolle der Einhaltung dieser sinnvollen Bestimmungen, hat der Gesetzgeber die Feuerbeschau eingeführt. In Innsbruck wird diese „Beschau“ unter der Leitung der Bau- und Feuerpolizei der Stadt in Zusammenarbeit mit Berufsfeuerwehr, Rauchfangkehrer, elektrotechnischen Sachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung durchgeführt. Diese Feuerbeschau dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern oder die Brandbekämpfung und die Durchführung von Rettungsarbeiten erschweren oder sogar verhindern können.
Die Feuerpolizei der Stadt Innsbruck intensiviert die Feuerbeschau. Es wurde ein eigenes Projekt erarbeitet und nunmehr umgesetzt. Mit einem Schreiben an die Haushalte und Betriebe wird die bevorstehende Feuerbeschau angekündigt. Ein beigelegter Folder wird unter dem Titel „Die Feuerbeschau“ über wichtige Details informieren. Gemeinsam mit den Eigentümern und Nutzern wird „vor Ort“ abgeklärt, welche Mängel und Gefährdungen bestehen. Diese sind dann auf Grund des behördlichen Auftrages zu beheben. Besonders öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude sind für die Feuerbeschau vorgesehen. Ein gezielter Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger!
Welche Gebäude sind zu überprüfen?
Alle 4 Jahre
Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen
Gebäude, in denen ein Gewerbe ausgeübt wird
Gebäude, in denen Versammlungsräume bestehen
Gebäude mit mehr als 2 in Holzbauweise errichteten Geschossen
Hochhäuser
Alle 12 Jahre
Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude
Alle anderen Gebäude werden bei begründetem Verdacht auf feuerpolizeiliche Missstände überprüft.

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