Flächenwidmungsplan & Bebauungsplan

Aufbauend auf dem ÖROKO 2.0 regeln der Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan die konkreten Verwendungszwecke von Flächen oder Bauvorhaben.

Flächenwidmungsplan

Was ist der Flächenwidmungsplan?

Der Flächenwidmungsplan (FWP) baut auf das ÖROKO 2.0 auf und regelt den konkreten Verwendungszweck jeder einzelnen Parzelle, also die Nutzungsart aller Flächen in Innsbruck und legt damit die räumlich-funktionelle Gliederung des Gemeindegebietes fest. Im Wesentlichen werden folgenden Widmungskategorien unterschieden:

  • Freiland
  • Bauland
  • Vorbehaltsflächen
  • Sonderflächen

Der Flächenwidmungsplan der Stadt Innsbruck kann im Tiroler Rauminformationssystem digital unter folgendem Link abgerufen werden: www.innsbruck.gv.at/tiris-fwp-ibk

Der rechtskräftige Planausdruck des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0 samt umfassender Legende und eine zusammenfassende Erklärung der Umwelterwägungen können im Referat Bauberatung und Gutachten eingesehen werden.

Flächen­widmungs­bestätigung

Bebauungsplan

Was ist der Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan (BBP) baut auf dem Flächenwidmungsplan auf und legt fest, wie das Bauland erschlossen und bebaut werden darf. Er ist das planerische Instrument zur Regelung und nachvollziehbaren Gestaltung der Bauvorhaben. In manchen Fällen führt dies bis zu einer detaillierten Festlegung von Gebäudekomplexen und einzelnen Baukörpern. 

Grundsätzlich finden sich im Bebauungsplan folgende Festlegungen:

  • Straßenverlauf
  • Baulinien
  • Bauweise
  • Baudichte
  • Bauhöhe

Wie kann ich in rechtskräftige Bebauungspläne einsehen?

Die Bebauungsplanung der Stadt Innsbruck setzt sich aus verschiedenen Einzelplänen zusammen, die nicht digital abrufbar sind und im Referat Bauberatung und Gutachten eingesehen werden können.

Änderungen

Kann ich eine Änderung der Pläne erwirken?

Grundsätzlich gibt es kein Recht auf eine Änderung des Flächenwidmungsplanes oder des Bebauungsplanes.

Die Raumordnung beruht immer auf einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept. Wollen Sie dennoch versuchen, eine Änderung zu beantragen, ist im ersten Schritt eine Bauberatung beim Amt Stadtplanung, Mobilität und Integration notwendig. 

Wo kann ich aufliegende Änderungen der Pläne einsehen?

Aktuelle Änderungen des Flächenwidmungsplanes oder des Bebauungsplanes sind auf der Amtstafel ersichtlich.